Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Sapemus GmbH
1
.
Geltungsvereinbarung
Allen
Vereinbarungen
und
Angeboten
liegen
die
nachstehenden
Bedingungen
zugrunde.
Abweichende
Bedingungen
des
Käufers
setzen
unsere
ausdrückliche
schriftliche
Bestätigung
voraus.
Ei
-
nes
besonderen
Widerspruchs
gegen
Einkaufsbedingungen
des
Käufers bedarf es unsererseits nicht.
2
.
Angebot und Vertragsschluß
(1.) Unsere Angebote erfolgen freibleibend.
(2.)
Annahmeerklärungen
und
Bestellungen
bedürfen
zur
Rechtswirksamkeit
unserer
schriftlichen
Auftragsbestäti
-
gung,
Auftragsausführung
oder
Rechnung.
Dies
gilt
auch
für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
3
.
Preise
(1.)
Unsere
Preise
lauten,
soweit
nicht
ausdrücklich
etwas
ande
-
res
vereinbart
ist,
ab
Werk
bzw.
ab
Lager.
Sie
verstehen
sich
zuzüglich
der
jeweils
am
Auslieferungstag
gültigen
gesetz
-
lichen
Mehrwertsteuer.
Die
Berechnung
erfolgt
aufgrund
der
von
uns
oder
unserem
Lieferwerk
festgestellten
Mengen
bzw. Gewichte.
(2.)
Maßgebend
sind
die
in
unserer
Auftragsbestätigung
ge
-
nannten
Preise.
Bei
Abrufbestellungen
dient
der
bei
Ver
-
tragsschluß vereinbarte Preis als Grundlage.
(3.) Preisanpassungen nach der Lieferung der Ware sind ausge-
schlossen.
4
.
Lieferung, Höhere Gewalt
(1.) Lieferungen erfolgen frei Haus oder ab Werk.
(2.)
Lieferfristen
beginnen
mit
der
Absendung
unserer
Auf
-
tragsbestätigung.
Die
Lieferfrist
ist
eingehalten,
wenn
bis
zu
ihrem
Ablauf
der
Liefergegenstand
unser
Werk
verlas
-
sen
hat
oder
die
Versandbereitschaft
dem
Käufer
mitgeteilt
ist.
(3.)
Betriebs-
oder
Produktionsstörungen,
Lieferfristüberschrei
-
tungen
oder
Lieferausfälle
von
unserem
Lieferanten,
Roh
-
stoff-,
Energie-
oder
Personalmangel,
Streik,
Aussperrung,
Katastrophen,
Kriegsereignisse
oder
andere
Fälle
höherer
Gewalt
befreien
uns
für
die
Dauer
der
Störung
von
der
Lie
-
ferverpflichtung.
5
.
Liefermenge, Gewichtsfeststellung
Die
für
beide
Teile
maßgebende
Gewichtsfeststellung
sowie
die
Feststellung
der
Anzahl
der
gelieferten
Waren,
erfolgt
durch
un
-
sere Lieferstelle.
6
.
Abnahme, Gefahrübergang
(1.)
Der
Käufer
ist
zur
sofortigen
Abnahme
der
bestellten
Pro
-
dukte
verpflichtet.
Kommt
er
seiner
Abnahmepflicht
nicht
nach,
sind
wir
berechtigt,
nach
Gewährung
einer
angemes
-
senen
Nachfrist,
für
Rechnung
und
auf
Gefahr
des
Käufers
einzulagern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(2.)
Unsere
Lieferpflicht
gilt
mit
der
Übergabe
der
Ware
an
die
den
Transport
ausführende
Person
oder
das
Transportunter
-
nehmen
als
erfüllt.
Lieferungen
–
auch
frachtfreie
–
erfol
-
gen
auf
Gefahr
des
Käufers.
Der
Abschluß
von
Transport
-
und
sonstigen
Versicherungen
bleibt
dem
Käufer
überlas
-
sen.
7
.
Zahlungsbedingungen
(1.) Der Kaufpreis ist zahlbar netto Kasse bei Lieferung der
Ware, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2.)
Scheck-
und
Wechselhergaben
gelten
erst
nach
Einlösung
als
Zahlung.
Die
Wechselentgegennahme
bedarf
immer
ei
-
ner
vorhergehenden
schriftlichen
Vereinbarung
mit
uns;
deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige
Vorlegung
und
Protesterhebung
gehen
zu
Lasten
des
Käu
-
fers.
(3.)
Bei
Zahlungsverzug
berechnen
wir
für
die
Zeit
der
Gel
-
tendmachung
eines
weiteren
Schadens
Zinsen
in
Höhe
der
banküblichen
Zinsen,
mindestens
jedoch
in
Höhe
von
3
%
über
dem
jeweiligen
Leitzins
der
Europäischen
Zentral
-
bank.
(4.) Vereinbarte Rabatte und Skonti werden bei Zahlungsver-
zug hinfällig.
Bei
Zahlungsverzug
sowie
begründeten
Zweifeln
an
der
Zahlungsfähigkeit
des
Käufers
sind
wir
berechtigt,
für
aus
stehende
Lieferungen
Vorauszahlungen
zu
verlangen
und
sämtliche
Ansprüche
aus
der
Geschäftsverbindung
sofort fällig zu stellen.
8
.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen be-
rechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
9
.
Gewährleistung, Mängelrügen
(1.)
Alle
Angaben
über
Eignung,
Verarbeitung
und
Anwendung
unserer
Produkte,
technische
Beratung
und
sonstige
Anga
-
ben
erfolgen
nach
bestem
Wissen,
befreien
den
Käufer
je
-
doch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
(2.)
Der
Käufer
hat
die
gelieferte
Ware
–
soweit
zumutbar
auch
durch
eine
Probeverarbeitung
–
zu
untersuchen
und
etwaige
Mängel
unverzüglich,
spätestens
aber
eine
Woche
nach
Er
-
halt
der
Ware
–
bei
versteckten
Mängeln
unverzüglich
nach
Erkennbarkeit – schriftlich anzuzeigen.
(3.)
Unterläßt
er
diese
Anzeige
oder
wird
die
Ware
verbraucht,
vermischt
oder
veräußert,
so
gilt
dies
als
vorbehaltlose
An
-
erkennung.
(4.)
Werden
unsere
Verarbeitungs-
oder
Lagerempfehlungen
nicht
befolgt,
Änderungen
an
den
Waren
vorgenommen
o
-
der
Verbrauchsmaterialien
verwendet,
die
nicht
den
Origi
-
nalspezifikationen
entsprechen,
so
entfällt
jede
Gewährleis
-
tung.
(5.)
Unsere
Verpflichtung
zur
Gewährleistung
beschränkt
nach
unserer
Wahl
auf
Ersatzlieferung,
Wandlung,
Kaufpreis
-
minderung oder Nachbesserung.
1
0
.
Eigentumsvorbehalt
(1.)
Die
von
uns
gelieferte
Ware
bleibt
bis
zur
vollständigen
Be
-
zahlung
unserer
sämtlichen,
auch
der
künftig
entstehenden
Forderungen
aus
der
gesamten
Geschäftsverbindung
mit
dem
Käufer
unser
Eigentum.
Der
Eigentumsvorbehalt
bleibt
bestehen,
bis
sämtliche
Forderungen
aus
laufender
Rechnung bezahlt worden sind.
(2.)
Der
Eigentumsvorbehalt
erstreckt
sich
auch
auf
die
durch
Verarbeitung,
Vermischung
oder
Verbindung
unserer
Ware
entstehenden
Erzeugnisse
zu
deren
vollem
Wert,
wobei
wir
als
Hersteller
im
Sinne
des
§
950
BGB
anzusehen
sind.
Bleibt
bei
einer
Verarbeitung,
Vermischung
oder
Verbin
-
dung
mit
Waren
Dritter
deren
Eigentumsvorbehalt
beste
-
hen,
so
erwerben
wir
das
Miteigentum
an
der
neuen
Sache
im
Verhältnis
des
Wertes
der
Liefergegenstände
zu
den
an
-
deren
verarbeiteten
Gegenständen
zur
Zeit
der
Verarbei
-
tung.
(3.)
Die
aus
dem
Weiterkauf
entstehenden
Forderungen
gegen
Dritte
tritt
der
Käufer
schon
jetzt
insgesamt
bzw.
in
Höhe
unseres
etwaigen
Miteigentumsanteils
zur
Sicherung
an
uns
ab.
Er
ist
ermächtigt,
diese
bis
zum
Widerruf
oder
zur
Ein
-
stellung
seiner
Zahlungen
an
uns
für
unsere
Rechnung
ein
-
zuziehen.
(4.)
Der
Käufer
darf
die
Vorbehaltsware
weder
verpfänden
noch
zur
Sicherung
übereignen.
Bei
Pfändungen
sowie
Be
-
schlagnahme
oder
sonstigen
Verfügungen
durch
Dritte
hat
der
Käufer
uns
unverzüglich
davon
schriftlich
zu
benach
-
richtigen
und
uns
alle
Auskünfte
und
Unterlagen
zur
Ver
-
fügung
zu
stellen,
die
zur
Wahrung
unserer
Rechte
erfor
-
derlich sind.
(5.)
Übersteigt
der
Wert
der
Sicherheiten
unsere
Forderungen
um
mehr
als
20
%,
ist
der
Käufer
berechtigt,
insoweit
die
Freigabe der Sicherung zu verlangen.
(6.) Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den
Rücktritt vom Vertrag.
1
1
.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht
(1.) Erfüllungsort für die Lieferung ist das jeweilige Lieferwerk
oder Lager (Lieferstelle), für die Zahlung Springe.
(2.) Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand
Springe oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichts-
stand.
(3.)
Es
gilt
deutsches
Recht.
Soweit
in
diesen
Allgemeinen
Be
-
dingungen
oder
gesetzlich
nichts
anderes
bestimmt
ist,
gel
-
ten
ergänzend
die
von
der
Internationalen
Handelskammer
Paris
aufgestellten
Regeln
für
die
Auslegung
von
Handels
-
klauseln (Incoterms) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
1
2
.
Schlußbestimmungen
Sollten
einzelne
der
vorstehenden
Bestimmungen
unwirksam
sein
oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Best
-
immungen oder des Vertrages.