(WJ) 2018

Information der Öffentlichkeit gemäß §8a der

Störfall-Verordnung (StörfallV)

Vorwort:

Die Störfallverordnung verlangt von Betreibern von Anlagen, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden, die Information der Nachbarschaft im Falle eines Störfalls zum richtigen Verhalten. Die Störfallverordnung hat dabei das Ziel, die Öffentlichkeit vor Risiken von Störfällen zu schützen und die Gefahren für Umwelt, Tier und Mensch, die bei verfahrenstechnischen Anlagen entstehen können, zu verringern. Der Betriebsbereich der Sapemus Chemie GmbH unterliegt den Grundpflichten der Störfallverordnung, da die Mengenschwellen bei einigen gehandhabten Stoffen überschritten werden. Im Abstand von 3 Jahren erfolgt eine Prüfung entsprechend §16 StörfallV durch das Gewerbeaufsichtsamt Hannover. Die letzte Prüfung durch das GAA-Hannover erfolgte am 07.12.2021. Ausführliche Informationen der Überprüfung sind beim GAA - Hannover verfügbar. Die Information der Öffentlichkeit wird über diese Webseite zur Verfügung gestellt.

Angaben nach Anhang V Teil 1 StörfallV

Angaben zur Firma:

Sapemus Chemie GmbH Philipp- Reis- Strasse 22 31832 Springe Der Betriebsbereich der Sapemus Chemie GmbH unterliegt den Vorschriften der Störfallverordnung der unteren Klasse. Entsprechende Angaben liegen dem GAA – Hannover durch das Genehmigungsverfahren mit Genehmigungsbescheid H006079187-38-142 vom 21.06.2018 vor.

Situation:

Die Sapemus Chemie GmbH stellt auf dem Standort Philipp-Reis- Strasse 22 in Springe Kunstharze für die Holzwerkstoffindustrie her. In dem Fertigungsprozess können giftige Stoffe zum Einsatz kommen.

Anwendung der Störfallverordnung / Erfüllung

der vorgegebenen Sicherheitspflichten:

Die Produktionsanlage für Kunstharze unterliegt seit der Inbetriebnahme den Vorschriften für genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie, durch den möglichen Einsatz giftiger Stoffe, der Störfallverordnung. Alle Forderungen der zuständigen Behörde, die sich aus den Grundpflichten der Störfallverordnung ergeben, werden erfüllt. Ein Sicherheitskonzept wurde der zuständigen Behörde vorgelegt.

Angaben zu giftigen Stoffen:

Aktuell werden in den Produktionsprozessen bei Sapemus Chemie GmbH folgende relevanten Mengen giftiger Stoffe eingesetzt. 1. UFC 80 ( Harnstoff/Formaldehyd Konzentrat) 150 t 2. Maleinsäureanhydrid 5 t 3. Ammoniumnitrat-Harnstofflösung 100 t 4. Natriumnitrat mit AB 20 t 5. Evacorex 2010K 50 kg

Gefahren:

Entstehen durch den Einsatz giftiger Stoffe oder deren unbeabsichtigte Freisetzung besondere Gefahren, werden diese hier beschrieben. Gefahren entstehen beispielsweise durch Brand, auslaufende Flüssigkeiten oder kontaminiertes Löschwasser. Gefährliche Flüssigkeiten werden bei Sapemus so gelagert, dass eventuell auslaufende Mengen aufgefangen werden. Allerdings könnte es im Brandfall dazu kommen, dass Löschwassermengen unsere Rückhaltekapazitäten übersteigen, von auslaufenden Flüssigkeiten kontaminiert werden und in den Boden einsickern, oder in die Kanalisation gelangen. Außerdem kann bei einem Brand die unmittelbare Nachbarschaft durch den Brandrauch gefährdet sein.

Sicherheitsmaßnahmen

Eine ausführliche Sicherheitsbetrachtung ist im Sicherheitskonzept detailliert beschrieben. Es werden in der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden die bestmöglichen Vorkehrungen getroffen, um Störfälle zu vermeiden und deren Auswirkungen weit möglichst gering zu halten. Regelmäßige Schulungen des Personals erhöhen die Sicherheit. Sapemus hat einen Alarmplan für das Betriebsgelände aufgestellt. Ereignisse, die eine Warnung der Öffentlichkeit oder Nachbarschaft erforderlich machen, werden sofort der Feuerwehr gemeldet. Diese führt dann, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Werk, die gebotenen Warnungen durch.

Verhalten bei einem Störfall

Wenn Sie außerhalb der Betriebszeit aus den Gebäuden von Sapemus eine stärkere Rauchentwicklung beobachten oder gar Flammen schlagen sehen, informieren Sie bitte sofort die Feuerwehr: Wer meldet? Wo ist der Brand? Was ist zu sehen? Gibt es Verletzte?

Schützen Sie sich vor Brandgasen, indem Sie:

sich sofort in Ihre Wohnung begeben, Kinder, Hilflose und ältere Menschen mitnehmen, Fenster und Türen schließen, Lüftungen ausschalten, auf Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr und Polizei achten und denen Folge leisten, Gebäude erst nach Entwarnung verlassen.

Vorsicht vor austretenden Flüssigkeiten:

Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit der Flüssigkeit. Bringen Sie sich und andere aus dem Gefahrenbereich. Nach erfolgtem Kontakt benetzte Kleidung entfernen und kontaminierte Haut mit viel fließendem Wasser spülen. Nehmen Sie sofort ärztliche Hilfe in Anspruch.

Feuerwehr, Notarzt: 112

Polizei: 110

Hier erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen:

Sapemus Chemie GmbH Herr Uwe Prade Geschäftsführer U.prade@sapemus.com Tel. 05041 94 14 22 Herr Lothar Jaschinski Immissionsschutzbeauftragter L.Jaschinski@gmx.de Tel. 0171 48 24 973
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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Sapemus Chemie GmbH Philipp-Reis-Straße 22 31832 Springe Handelsregister: HRB 101 166 Registergericht: Amtsgericht Hannover Vertreten durch die Geschäftsführer: Dieter Barf, Uwe Prade Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 116 402 233 Kontakt Telefon: +49 (5041) 9414-0 Telefax: +49 (5041) 9414-33 E-Mail: zentrale@sapemus.com

Produktionsstätte

Sapemus GmbH Philipp-Reis-Straße 22 31832 Springe Handelsregister: HRB 201 987 Registergericht: Amtsgericht Hannover Vertreten durch den Geschäftsführer: Uwe Prade Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 255 585 088

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen Sapemus GmbH 1 . Geltungsvereinbarung Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Käufers setzen unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung voraus. Ei - nes besonderen Widerspruchs gegen Einkaufsbedingungen des Käufers bedarf es unsererseits nicht. 2 . Angebot und Vertragsschluß (1.) Unsere Angebote erfolgen freibleibend. (2.) Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Auftragsbestäti - gung, Auftragsausführung oder Rechnung. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. 3 . Preise (1.) Unsere Preise lauten, soweit nicht ausdrücklich etwas ande - res vereinbart ist, ab Werk bzw. ab Lager. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen gesetz - lichen Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt aufgrund der von uns oder unserem Lieferwerk festgestellten Mengen bzw. Gewichte. (2.) Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung ge - nannten Preise. Bei Abrufbestellungen dient der bei Ver - tragsschluß vereinbarte Preis als Grundlage. (3.) Preisanpassungen nach der Lieferung der Ware sind ausge- schlossen. 4 . Lieferung, Höhere Gewalt (1.) Lieferungen erfolgen frei Haus oder ab Werk. (2.) Lieferfristen beginnen mit der Absendung unserer Auf - tragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlas - sen hat oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt ist. (3.) Betriebs- oder Produktionsstörungen, Lieferfristüberschrei - tungen oder Lieferausfälle von unserem Lieferanten, Roh - stoff-, Energie- oder Personalmangel, Streik, Aussperrung, Katastrophen, Kriegsereignisse oder andere Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung von der Lie - ferverpflichtung. 5 . Liefermenge, Gewichtsfeststellung Die für beide Teile maßgebende Gewichtsfeststellung sowie die Feststellung der Anzahl der gelieferten Waren, erfolgt durch un - sere Lieferstelle. 6 . Abnahme, Gefahrübergang (1.) Der Käufer ist zur sofortigen Abnahme der bestellten Pro - dukte verpflichtet. Kommt er seiner Abnahmepflicht nicht nach, sind wir berechtigt, nach Gewährung einer angemes - senen Nachfrist, für Rechnung und auf Gefahr des Käufers einzulagern oder vom Vertrag zurückzutreten. (2.) Unsere Lieferpflicht gilt mit der Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person oder das Transportunter - nehmen als erfüllt. Lieferungen auch frachtfreie erfol - gen auf Gefahr des Käufers. Der Abschluß von Transport - und sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlas - sen. 7 . Zahlungsbedingungen (1.) Der Kaufpreis ist zahlbar netto Kasse bei Lieferung der Ware, soweit nichts anderes vereinbart ist. (2.) Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer ei - ner vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen zu Lasten des Käu - fers. (3.) Bei Zahlungsverzug berechnen wir für die Zeit der Gel - tendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentral - bank. (4.) Vereinbarte Rabatte und Skonti werden bei Zahlungsver- zug hinfällig. Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind wir berechtigt, für aus stehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
8 . Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen be- rechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. 9 . Gewährleistung, Mängelrügen (1.) Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Anga - ben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer je - doch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. (2.) Der Käufer hat die gelieferte Ware soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Er - halt der Ware bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit – schriftlich anzuzeigen. (3.) Unterläßt er diese Anzeige oder wird die Ware verbraucht, vermischt oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose An - erkennung. (4.) Werden unsere Verarbeitungs- oder Lagerempfehlungen nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen o - der Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Origi - nalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleis - tung. (5.) Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung beschränkt nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Kaufpreis - minderung oder Nachbesserung. 1 0 . Eigentumsvorbehalt (1.) Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Be - zahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bestehen, bis sämtliche Forderungen aus laufender Rechnung bezahlt worden sind. (2.) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB anzusehen sind. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbin - dung mit Waren Dritter deren Eigentumsvorbehalt beste - hen, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den an - deren verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbei - tung. (3.) Die aus dem Weiterkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Ein - stellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung ein - zuziehen. (4.) Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Be - schlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich davon schriftlich zu benach - richtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Ver - fügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erfor - derlich sind. (5.) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, ist der Käufer berechtigt, insoweit die Freigabe der Sicherung zu verlangen. (6.) Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. 1 1 . Erfüllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht (1.) Erfüllungsort für die Lieferung ist das jeweilige Lieferwerk oder Lager (Lieferstelle), für die Zahlung Springe. (2.) Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Springe oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichts- stand. (3.) Es gilt deutsches Recht. Soweit in diesen Allgemeinen Be - dingungen oder gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, gel - ten ergänzend die von der Internationalen Handelskammer Paris aufgestellten Regeln für die Auslegung von Handels - klauseln (Incoterms) in ihrer jeweils gültigen Fassung. 1 2 . Schlußbestimmungen Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Best - immungen oder des Vertrages.
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(Sapemus GmbH)